Das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels ist ein grundlegendes Menschenrecht

Jeder, der Waren, Dienstleistungen oder einfach seine Arbeitskraft anzubieten hat, hat das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels. Das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels ist universell, unveräußerlich und unteilbar – seine Ausübung bedarf nicht der Genehmigung durch Regierungen oder andere Dritte und kann durch diese auch nicht untersagt werden.

Dass es der Storch ist, der die Babys bringt, weiß heutzutage jedes Kind. Aber wer setzt eigentlich das Geld in die Welt? Etwa die Bank?

Modernes Geld entspricht im Wesentlichen Gutscheinen auf eine Leistung – nicht das Geld selbst ist wertvoll, sondern das, was man dafür bekommen kann. In früheren Zeiten wurde das, was man dafür jedenfalls bekommen konnte, von der Bank bereitgestellt: Geld war ein Gutschein auf das Gold, das im Tresor der Bank lagerte – dies nannte man auch Golddeckung.

Heutiges Geld funktioniert jedoch anders. Das Leistungsversprechen, das dem Geld seinen Wert verleiht, wird nicht mehr von der Bank abgegeben, sondern… – ja, von wem denn eigentlich?

Wer heute Geld benötigt, geht zu einer Bank, um dort einen Kredit aufzunehmen. Einen Kredit erhält allerdings nur, wer ein Leistungsversprechen abgibt: Der sogenannte Kreditnehmer muss glaubwürdig machen, dass er eine Leistung erbringen wird, mit der er die Kreditsumme eines Tages auch wieder zurückzahlen kann. Da heutzutage alles Geld über Kredite in Umlauf gebracht wird, repräsentiert das umlaufende Geld die Leistungsversprechen der Kreditnehmer (!). Damit sind allerdings die Kreditnehmer und nicht die Bank Schöpfer des Geldes.

Und die Rolle der Bank? Diese überprüft, ob die abgegebenen Leistungsversprechen glaubwürdig sind, speichert die relevanten Daten auf einem Computer und vernichtet die ausgegebenen Gutscheine wieder, wenn die Versprechen schlussendlich erfüllt wurden.

Damit wären die Verhältnisse eigentlich hinreichend beschrieben – wäre da nicht eine winzige Kleinigkeit: Der Kreditnehmer darf gar kein Geld schöpfen, da die Geldschöpfung das gesetzlich verankerte Privileg der Bank ist. Die Tatsache, dass die Bank das Geld gar nicht geschöpft hat, wird damit jedoch irrelevant, da ihre Ausnahmestellung der Bank jedenfalls die Macht gibt, für das von ihr nicht geschöpfte Geld Zinsen zu verlangen, selbst wenn damit der eigentliche Sachverhalt auf den Kopf gestellt wird. Zu verantworten hat dies der Gesetzgeber, der seinen Bürgern das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels verweigert: Da niemand außer der Bank das Recht hat, kann es außer ihr auch niemand geltend machen.

Für die Allgemeinheit hat diese mutwillige Umkehrung der Realitäten ebenso weitreichende wie dramatische Folgen – denn eigentlich sollte der Zweck eines jeden Zahlungsmittels darin bestehen, den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Indem die Geldschöpfung zu einem Privileg gemacht und jenen vorenthalten wird, die das Zahlungsmittel tatsächlich benötigen, werden diese jedoch in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht, das systematische Ausbeutung ermöglicht.

Durch Unterstützung der Geldschöpfungspetition fordern Sie Gesetzgeber und politische Parteien Ihres Landes auf, das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass alle Bürger ihr Recht in verantwortungsbewusster und freier Weise wahrnehmen können – frei von Ausbeutung durch Dritte, frei von Furcht und Not, und frei von staatlicher Repression. Zudem fordern Sie Ihre Repräsentanten auf, sich bei den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass das Recht auf Schöpfung eines Zahlungsmittels explizit als Menschenrecht anerkannt wird.

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